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PPT Präsentation zu den neuen Hepatitis C Medikamenten.

Neue Hepatitis-C-Therapie (2014) belastet Krankenkassen nicht höher als bisherige Therapien

Die Therapie der Hepatitis C befindet sich in einem dramatischen Wandel. Die Zulassung von neuen Therapien wird es in wenigen Monaten ermöglichen, fast jeden Patienten zu heilen! Das erste der neuen Medikamente mit dem Wirkstoff Sofosbuvir, das in Deutschland seit Januar unter dem Namen Sovaldi auf dem Markt ist, kostet nur unwesentlich mehr, als die bisher zur Therapie dieser Form der infektiösen Leberentzündung zugelassenen Medikamente. Darauf weisen nationale Experten und des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI) hin. „Die Behandlung mit den alten Medikamenten (Proteaseinhibitoren, Pegyliertes Interferon, Ribavirin) dauert für Patienten mit Genotyp 1 - in Deutschland am häufigsten - bis zu 48 Wochen. Die Kosten für die Krankenkassen dafür lagen bei fast 50.000 Euro pro Patient. Aber nur etwa 70% der Patienten sprachen auf diese Therapien an – viele mussten die Behandlung aufgrund der z.T. sehr heftigen Nebenwirkungen abbrechen. Die neue Therapie mit Sovaldi dauert 12 Wochen und neun von zehn Patienten können geheilt werden. Insofern sind die direkten Behandlungskosten für Genotyp 1-Patienten fast identisch. Bei dem Wirkstoff Sofosbuvir handelt es sich um einen Polymerasehemmer, der gezielt in den Stoffwechsel des Hepatitis-C-Virus eingreift und damit die Vermehrung des Erregers in der menschlichen Leberzelle verhindert. Der Stoffwechsel der Wirtszelle selbst bleibt intakt, weshalb es bei der Behandlung mit diesem neuen Medikament kaum Nebenwirkungen für die Patienten gibt.

Keine Folgekosten nach Behandlung

Mit der neuen Therapie können sehr viele Patienten, die unter einer chronischen Leberentzündung durch das Hepatitis-C-Virus leiden, vollständig geheilt werden. Die gefürchteten Spätfolgen dieser Erkrankung, wie Leberzirrhose oder Leberkrebs, fallen nach einer erfolgreichen Behandlung nicht an. „Durch die neuen Medikamente können wir viele Betroffene vor den gefährlichen Spätfolgen dieser Erkrankung schützen. Rechtzeitige Therapien können Leberzirrhosen und Leberzellkarzinome verhindern und somit Leben retten. Nicht selten ist eine Lebertransplantation für diese Patienten die letzte Möglichkeit. Die Kosten für eine solche Transplantation der Leber belaufen sich auf etwa  140.000.- € für jeden Erkrankten. Hinzu kommen bis zu 20.000.- € Kosten pro Jahr für Medikamente, die eine Abstoßung des transplantierten Organes verhindern sollen. Auch diese Kosten könnten zukünftig deutlich reduziert werden, wenn viele Betroffene rechtzeitig therapiert werden“, so Prof. Heiner Wedemeyer, Oberarzt der Klinik für Gastroenterologie, Hepatologie und Endokrinologie der Medizinischen Hochschule Hannover. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte Mitte Juli 2014 dem Medikament Sovaldi einen Zusatznutzen für viele Hepatitis-C-Patienten anerkannt. 

Zum Download:

Power Point Präsentafion Hepatits C

 

Hepatitis C: Informationen für Betroffene und Gefährdete

Einführung

Der Begriff der Hepatitis bezeichnet eine Entzündung der Leber. Die Leberentzündung kann verschiedene Ursachen haben. Auslösende Faktoren können zellschädigende Substanzen wie Alkohol oder auch in seltenen Fällen Medikamente sein, ebenso bestimmte Stoffwechsel- und Autoimmunerkrankungen. Auch manche Bakterien sind in der Lage, eine Leberentzündung hervorzurufen. Am häufigsten aber wird eine Hepatitis durch Viren verursacht. Im Vordergrund stehen dabei fünf Viren, die eine Virushepatitis auslösen können. Sie werden mit den Buchstaben A, B, C, D und E bezeichnet (z.B. Hepatitis C-Virus, HCV).


Nach der ersten Beschreibung der Hepatitis-Viren A und B in den Siebzigerjahren und der routinemäßigen Testung aller Blutspender auf Hepatitis B-Viren blieben dennoch viele nach Bluttransfusionen aufgetretene Hepatitisfälle in ihrer Ursache ungeklärt. Diese Fälle wurden mit Non-A-Non-B-Hepatitis bezeichnet. Mit der Entdeckung des Hepatitis C-Virus (HCV) 1989 wurde der wichtigste Erreger dieser überwiegend durch Blut übertragbaren Non-A-Non-B-Hepatitiden gefunden.


Die Übertragung der jeweiligen Viren verläuft auf unterschiedlichen Wegen. Bei Hepatitis A und Hepatitis E handelt es sich um Krankheiten, die über Schmierinfektionen übertragen werden (fäkal/oral). Der Erreger gelangt dabei aus dem Kot (fäkal) an Gegenstände oder in Lebensmittel. Hepatitis B wird sowohl sexuell als auch auf dem Blutweg, die Hepatitis C dagegen in erster Linie auf dem Blutweg übertragen. Hepatitis D kann nur Personen betreffen, die akut oder chronisch mit dem Hepatitis B-Virus infiziert sind.


HCV-Infektionen sind weltweit verbreitet. Ihre Bedeutung entsteht daraus, dass sich in der Mehrzahl der Fälle (bis zu 70 Prozent) ein chronischer Verlauf entwickelt, der bis hin zu Leberzirrhose (Leberschrumpfung) und Leberkrebs führen kann.


Anders als bei Hepatitis A oder B ist bislang keine Schutzimpfung gegen Hepatitis C verfügbar. Da Menschen mit einer chronischen Hepatitis C meist über viele Jahre weitgehend beschwerdefrei leben, bleibt die Infektion häufig lange Zeit unerkannt. Dadurch kann es zu einer unwissentlichen Ansteckung Anderer kommen.


Erreger

Das Hepatitis C-Virus (HCV) wurde im Jahre 1989 mit Hilfe gentechnischer Methoden erstmals identifiziert. Es ist ein umhülltes, kleines Virus mit einer Erbsubstanz aus Tausenden von kleinen Bausteinen, den Nukleotiden, die eine Ribonukleinsäure (RNA) bilden. Die Gesamtheit des Erbmaterials (Virusgenom) weist eine ausgeprägte Variabilität auf. Die Analyse der Abfolge von RNA-Bausteinen (Sequenzen) führte zur Eingruppierung in die Genotypen 1–6. Bisher sind sechs Genotypen und etwa 30 Subtypen beschrieben worden. Die Geno- und Subtypen zeigen eine unterschiedliche geographische Verteilung. So findet man z.B. in Europa und in den USA vorwiegend die Genotypen 1, 2 und 3 und in Afrika Typ 4. Unterschiede in der krankmachenden Wirkung der Genotypen oder Subtypen ließen sich bisher nicht sicher nachweisen, allerdings sind Unterschiede im Ansprechen auf die Interferontherapie zu beobachten.


Das Hepatitis C-Virus befällt fast ausschließlich Leberzellen, die so genannten Hepatozyten. Dort nutzt es die zellinternen Abläufe, um große Mengen von Viruskopien anfertigen zu lassen. Nachdem der Körper die fremden Eindringlinge erkannt hat, versucht er mit Hilfe körpereigener Abwehrstoffe, die Viren zu beseitigen. Dazu müssen die infizierten Leberzellen zerstört und entfernt werden. Diese Aufgabe erledigen spezialisierte Immunabwehrzellen. Inwieweit das vollständige Entfernen gelingt, ist von Mensch zu Mensch verschieden. Wahrscheinlich spielt für das Ausheilen der Infektion unter anderem das Ausmaß der Aktivität dieser Immunabwehrzellen beim Entfernen der infizierten Leberzellen eine Rolle. Nur bei etwa 30 Prozent der Erkrankten erfolgt eine vollständige Ausheilung der Infektion.


Verbreitung

Etwa zwei bis drei Prozent der Weltbevölkerung sind chronisch mit HCV infiziert. Schätzungen für Europa gehen von drei bis zu fünf Millionen HCV-positiven Personen aus. In der Bundesrepublik weisen etwa 0,5 Prozent der Bevölkerung Hepatitis C-Antikörper auf, das heißt sie hatten schon einmal Kontakt mit dem Virus. Bei über 70 Prozent der Infizierten gelingt es dem Immunsystem nicht, das Virus erfolgreich zu eliminieren. Die Infektionen verlaufen dann chronisch. In Deutschland leben circa 400.000 bis 500.000 Menschen, die das Virus in sich tragen (so genannte Virusträger).


Krankheitsbild

Die Inkubationszeit, also die Zeit zwischen der Infektion und dem Ausbruch der Krankheit, beträgt bei einer Hepatitis C zwei Wochen bis sechs Monate. Eine frische (akute) Hepatitis C-Infektion wird von den Betroffenen oft nicht bemerkt, weil sie keine Beschwerden verursacht. Nur bei einem kleinen Teil der Betroffenen kommt es zu klinischen Symptomen, die allerdings nicht immer sehr spezifisch sind, etwa Kopfschmerzen, Müdigkeit, Übelkeit oder Druckgefühl im Oberbauch. Ein Teil der Patienten klagt über Juckreiz und Gelenkbeschwerden. Die typischen Merkmale einer Hepatitis wie Dunkelfärbung des Urins, Hellfärbung des Stuhls und eine Gelbsucht fehlen meist. So wird die Infektion oft erst anlässlich einer routinemäßigen Bestimmung spezifischer Enzyme („Leberwerte“, Transaminasen) und von Antikörpern gegen das Hepatitis C-Virus im Blut (sog. Hepatitis C-Marker) entdeckt.


Ein chronischer Verlauf ist dann anzunehmen, wenn ein Virusnachweis auch nach mehr als sechs Monaten noch gelingt. Bei bis zu 20 Prozent der Patienten mit einer chronischen Hepatitis C kann sich eine Leberzirrhose entwickeln. Die Zeitdauer von der Infektion bis zum Vollbild der Zirrhose wird mit 20 bis 30 Jahren angegeben. Patienten mit einer durch HCV verursachten Zirrhose haben zusätzlich ein hohes Risiko, Leberzellkrebs zu entwickeln.


Infektionsweg

Das Hepatitis C-Virus wurde bisher nur beim Menschen festgestellt. Es ist im Blut Infizierter direkt nachweisbar. Mit sehr empfindlichen Nachweismethoden wurden aber auch in anderen Körperflüssigkeiten (Speichel, Schweiß, Tränen, Sperma und Muttermilch) HCV-Erbgut nachgewiesen. Ein Nachweis von Teilen des Erbmaterials ist allerdings nicht immer mit Infektiosität gleichzusetzen. So fehlt es derzeit an Hinweisen, dass HCV durch Muttermilch chronisch infizierter Frauen weitergegeben wird (s.--siehe Absatz „Schwangerschaft“). Studien zum Auftreten der Erkrankung in der Bevölkerung zeigen, dass eine Infektion über diese anderen Körperflüssigkeiten nicht sehr wahrscheinlich ist. Der Übertragungsweg lässt sich gegenwärtig bei einem Teil der bekannt gewordenen HCV-Infektionen nicht eindeutig klären. Gründe hierfür liegen vor allem darin, dass akute Infektionen, die meist unbemerkt verlaufen, nur selten entdeckt werden und daher der genaue Infektionszeitraum nur selten eingegrenzt werden kann. Zudem erlauben auch die verfügbaren Labortests keine zeitliche Zuordnung des Infektionszeitpunktes. Insbesondere dann, wenn die Infektion bereits vor Jahren oder Jahrzehnten erfolgte, lässt sich die Infektionsquelle nur schwer rückverfolgen.


Blut

Gesichert ist die HCV-Übertragbarkeit durch Blut. Dabei muss das Blut einer infizierten Person in die Blutbahn oder das Gewebe einer anderen Person gelangen. Bis 1991 gab es keine Nachweismethode für das Virus. Daher konnten durch Verabreichung von Blutprodukten (z.B. Erythrozytenkonzentrate, Gerinnungsfaktoren, Eiweißkonzentrate, antikörperhaltige Medikamente) Hepatitis C-Infektionen vorkommen. Auch im Rahmen von Blutwäschen war zu der Zeit, als das Virus noch nicht bekannt war, eine Übertragung möglich. In Deutschland ging die Anzahl der HCV-Übertragungen durch Blutprodukte nach der Einführung spezieller HCV-Antikörpernachweissysteme immer weiter zurück. Seit neue hoch empfindliche Testmethoden (Nukleinsäureamplifikationstechniken wie Polymerasekettenreaktion - PCR) für die Untersuchung von gespendeten Blutkomponenten genutzt werden können (ab 1.4.1999), ist dem mit der Überwachung beauftragten Paul-Ehrlich-Institut keine HCV-Übertragung durch diese Produkte gemeldet worden. Gespendetes therapeutisches Frischplasma (gefrorenes Frischplasma) wird mit dieser Methode seit dem 1.10.1999 auf Hepatitis C-Viren untersucht. Bisher sind auch hier keine Verdachtsfälle von HCV-Übertragungen gemeldet worden. Neben den erwähnten obligaten Screeningtests trägt eine sorgfältige Spenderauswahl maßgeblich zur Minimierung eines Übertragungsrisikos bei. Dieses beträgt aktuell weniger als 1:1000.000. Ähnlich wie in der Blutspende werden heute bei Organtransplantationen Spenderorgane auf eine Infektion mit dem Hepatitis C-Virus untersucht.


Intravenöser Drogenkonsum

Ein weiterer gesicherter Übertragungsweg steht in Verbindung mit dem intravenösen (i. v.) Drogengebrauch. Vor allem solche Drogengebraucher sind betroffen, die gegenseitig Spritzen und Kanülen austauschen („Needle-sharing“) oder gemeinsam anderes Zubehör wie Löffel oder Filter benutzen, so dass es zu einer Übertragung von Blutbestandteilen kommen kann. Bei der Risikogruppe der i.v. Drogengebraucher beträgt der Anteil Infizierter – je nach untersuchter Gruppe – 50 bis 80 Prozent. Es sollten daher sterile Utensilien benutzt bzw. das eigene Zubehör gekennzeichnet werden, um Verwechslungen vorzubeugen. Spritzenaustauschprogramme sollten die Zugänglichkeit zu sterilen Spritzen sicherstellen. Auch bei Haftinsassen wurde ein erhöhter Anteil von Hepatitis CInfektionen nachgewiesen.


Doppelinfektionen mit HBV und/oder HIV werden besonders häufig bei i.v. Drogengebrauchern angetroffen. Eine gleichzeitige HlV- oder HBV-Infektion kann den Verlauf einer Hepatitis C-Infektion ungünstig beeinflussen.


Tätowieren und Piercing

Mit HCV-Übertragungen muss bei Eingriffen wie Tätowierungen, Piercing oder Ohrlochstechen gerechnet werden, wenn unsterile Instrumente verwendet werden und die Eingriffe von nicht geschultem Personal durchgeführt worden sind. Hier müssen die hygienischen Standards ganz besonders beachtet werden.


Körperhygiene

Berichtet wurde vereinzelt auch von Übertragungen durch gemeinsam benutzte Nassrasierer, Nagelscheren oder Zahnbürsten. Es ist denkbar, dass hier auch minimale Verletzungen zu Blutrückständen an den Gegenständen führen können. Es sollten die üblichen Hygieneregeln, wie die personenbezogene Verwendung der genannten Hygieneartikel, eingehalten werden.


Sex

Der sexuelle Übertragungsweg spielt für die Hepatitis C, anders als für Hepatitis B, keine große Rolle, eine Übertragung ist aber prinzipiell möglich. In bestimmten Gruppen bzw. bei bestimmten verletzungsträchtigen Sexualpraktiken scheint ein höheres Übertragungsrisiko zu existieren, zum Beispiel bei Männern mit gleichgeschlechtlichen Sexualkontakten. Ebenso kann das Risiko einer Infektion mit dem Hepatitis C-Virus bei ungeschütztem Sexualkontakt während der Menstruation erhöht sein.


Schwangerschaft

Das Risiko einer Virusübertragung von der Mutter auf das Kind (vertikale Übertragung), sei es während der Schwangerschaft oder bei der Geburt, ist geringer als bei Hepatitis B. Es wird mit drei bis fünf Prozent angegeben und ist abhängig von der Viruskonzentration im Blut der Mutter. Eine gleichzeitige Infektion der Mutter mit HIV scheint eine leichtere Übertragbarkeit von HCV zur Folge zu haben.


Bei chronischer HCV-Infektion in der Schwangerschaft ist eine Entbindung durch Kaiserschnitt nicht erforderlich, da hierdurch das Infektionsrisiko des Kindes nicht gesenkt werden kann. Diagnostische Eingriffe, zum Beispiel Fruchtwasseruntersuchungen, sollten möglichst vermieden werden, da es durch solche Maßnahmen zu Infektionen kommen kann.


Eine Virusübertragung über den Stillvorgang im Rahmen einer chronischen Hepatitis C ist bislang nicht beschrieben worden. Eine chronische HCV-Infektion gilt nicht als „Kontraindikation“ für das Stillen. Nach den Ergebnissen umfangreicher Studien des Europäischen Pädiatrischen HCV-Netzwerkes (EPHN) und eines deutschen Teilprojektes des Kompetenznetzes Hepatitis zum Thema „Vertikale Übertragung der Hepatitis C“ scheint es keinen Grund zu geben, einer chronisch HCV-infizierten Mutter vom Stillen abzuraten. (Ergänzung zur Empfehlung „Hepatitis C und Stillen“ der Nationalen Stillkommission www.bfr.bund.de).


Beruf

Beruflich bedingte Infektionen mit HCV, beispielsweise im medizinischen Bereich, kommen in Einzelfällen vor und sind in der Regel auf konkrete Unfallereignisse wie z. B. Nadelstichverletzungen zurückzuführen. Die Wahrscheinlichkeit einer HCV-Infektion nach einer Nadelstichverletzung mit einer kontaminierten Kanüle oder nach einer vergleichbaren Verletzung beträgt etwa zwei Prozent. Studien haben gezeigt, dass bei medizinischem oder zahnmedizinischem Personal in Industrieländern die Hepatitis C-Prävalenz in der Regel nicht höher ist als in der Allgemeinbevölkerung. Allerdings ist ein erhöhtes Risiko bei ärztlichen oder pflegerischen Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr gegeben. Auch wurden in Einzelfällen HCV-Übertragungen von HCV-positivem medizinischen Personal auf Patienten bei Operationen, bei Akupunktur oder zahnärztlichen Eingriffen bekannt.


Vorbeugung

Eine Schutzimpfung gegen Hepatitis C ist bisher nicht verfügbar. Auch eine früher einmal durchgemachte Hepatitis C-Infektion stellt keinen sicheren Schutz gegen eine erneute Infektion dar. Generell ist das Vermeiden von Risikosituationen (in erster Linie mögliche Blutkontakte) der beste Schutz vor einer Ansteckung mit dem Hepatitis C-Virus.


Medizinisches Personal sollte bei der Behandlung und Pflege aller Patienten die empfohlenen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung einer Virusübertragung treffen. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, die Hygieneregeln zu beachten, wie sie auch zur Verhütung einer HIV- oder HBV-Infektion empfohlen werden. Bei Kontakt zu möglicherweise virushaltigen Körperflüssigkeiten müssen Schutzhandschuhe getragen werden. Mundschutz und Schutzbrille sind zu benutzen, wenn virushaltige Tröpfchen (Aerosole) entstehen können. Scharfe oder spitze Gegenstände, die mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten in Berührung gekommen sind, müssen sicher entsorgt werden.


Als wichtige Vorsorgemaßnahmen gelten weiterhin eine sorgfältige Auswahl von Blutspendern, die Untersuchung der Spende auf Antikörper gegen das Hepatitis C-Virus und HCV-RNA bzw. die Verwendung virusinaktivierter oder gentechnisch hergestellter Blutfaktoren. Tätowieren, Piercen oder Ohrlochstechen sollte nur dort durchgeführt werden, wo die hygienischen Standards eingehalten und sterile Instrumente verwendet werden. Das Hygienegebot gilt auch für andere Objekte, die eine potenzielle Quelle für Hepatitis C-Viren sind. So sollten Rasierklingen, Nagelscheren, Zahnbürsten nie getauscht werden. Die Benutzung von Kondomen, gerade bei häufig wechselnden Sexualpartnern, kann das Risiko einer HCV-Infektion verringern.


Bei intravenösem Drogenkonsum sollten nur sterile Nadeln oder Einwegspritzen benutzt werden. Bei mehrfachem Gebrauch der Spritzen und Zubehör ist darauf zu achten, dass diese Utensilien nicht getauscht werden.


Eine vorbeugende Maßnahme nach einem Kontakt mit dem Erreger, eine so genannte Postexpositionsprophylaxe, steht bisher nicht zur Verfügung. Da aber eine akute (frisch erworbene) Hepatitis C inzwischen in nahezu allen Fällen durch medikamentöse Behandlung geheilt werden kann, sind nach einem Verletzungsereignis mit möglichem Viruskontakt zur Früherkennung einer evt. Infektion Blutuntersuchungen dringend zu empfehlen. Hepatitis C-infizierte Patienten, die noch keine Hepatitis A- und Hepatitis B-Infektion durchgemacht haben, sollten gegen diese beiden Viren geimpft werden, da eine Infektion mit diesen Viren bei bereits bestehender chronischer HCV-Infektion zu schwereren Krankheitsverläufen führen kann.


Labordiagnostik

Der Nachweis erfolgt durch die Bestimmung von Antikörpern im Blut (Serum) gegen bestimmte Viruskomponenten. Das Vorhandensein von Antikörpern sagt aus, dass sich der Körper schon einmal mit dem Virus auseinandergesetzt hat. Eine aktuelle Infektion kann erst durch den Nachweis der Viren selbst, also zum Beispiel des Virus-Erbgutes, festgestellt werden. Zusätzlich kann die Viruslast bestimmt werden, das ist die Konzentration der im Blut vorhandenen Hepatitis C-Viren. Aussagen über den Zeitpunkt bzw. das Stadium der Infektion sind durch die Labordiagnostik nicht möglich (falls nicht ältere negative Befunde vorhanden sind).


Die Basis der Labordiagnostik einer HCV-Infektion bildet der Antikörpernachweis mit einem so genannten ELISA-Test (enzyme-linked immuno-sorbent assay). Ein Antikörpernachweis gelingt meist erst sechs bis sieben Wochen nach einer HCV-Infektion, in Einzelfällen aber auch erst nach einigen Monaten. Bei einem Nachweis von HCV-Antikörpern sollte getestet werden, ob das Virus selbst noch im Körper vorhanden ist. Ein alleiniger Antikörpernachweis sollte, sofern nicht bereits durch eine PCR (siehe unten) geschehen, durch eine weitere Methode (z.B. RIBA oder Matrixtest) ergänzt werden, um falsch positive Ergebnisse (und damit Diagnosen) zu vermeiden.


Der direkte Virusnachweis erfolgt durch spezielle molekularbiologische Verfahren, wie der PCR, bei der das Virus-Erbmaterial, die RNA, vervielfältigt und dann nachgewiesen wird. Ist der erste Befund negativ, sind also keine Viren nachweisbar, wird die PCR im Abstand von drei und sechs Monaten wiederholt. Lässt sich dann abermals kein Virus nachweisen, kann die Infektion auch bei weiterhin bestehendem positivem Antikörpernachweis als ausgeheilt gelten, sofern keine krankheits- oder therapiebedingte Unterdrückung oder Abschwächung des Immunsystems (Immunsuppression) vorliegt. In diesen Fällen müssten sich noch weitere Kontrollen anschließen.


Da bei Neugeborenen HCV-infizierter Mütter bis zum Alter von 18 Monaten mütterliche Antikörper im Blut nachweisbar sein können, ohne dass eine HCV-Infektion des Kindes vorliegt, ist die Diagnose einer Infektion beim Neugeborenen nur durch einen Nachweis von HCV-Erbmaterial möglich.


Therapie

In der medikamentösen Behandlung der Hepatitis C gab und gibt es gute Fortschritte. Das Einbeziehen von Ärzten mit speziellen Erfahrungen in der Behandlung von Hepatitiden wird empfohlen.


Nach der Diagnose einer akuten Hepatitis C kann durch eine sofort begonnene 24-wöchige Interferon-Monotherapie ein chronischer Verlauf der HCV-Infektion in nahezu hundert Prozent der Fälle verhindert werden. Deshalb ist es nach einem möglichen Kontakt mit Hepatitis C-Viren (z.B. Nadelstichverletzung) wichtig, über einen definierten Zeitraum entsprechende Blutuntersuchungen durchführen zu lassen (HCV-Antikörpertests, Leberwerte und mindestens eine RNAUntersuchung im Blut mit der PCR), um eine mögliche Hepatitis C-Infektion frühzeitig erkennen und behandeln zu können.


Bei einer chronischen HCV-Infektion, bei der das HC-Virus länger als sechs Monate nachweisbar ist, gilt die Behandlung mit so genanntem pegylierten Interferon alpha in Kombination mit Ribavirin über 24 oder 48 Wochen (in Abhängigkeit von HCV-Genotypen) als Standardtherapie. Die Veränderung des Interferons, einem Botenstoff der Immunantwort, durch Verknüpfung mit einem Polyethylenglycol-Molekül (PEG) führt zu deutlich längerem Verweilen des Wirkstoffes im Blut. Durch die so verlängerte Wirksamkeit muss PEG-Interferon im Unterschied zum früher verwendeten nicht-pegylierten Interferon-alpha nur noch einmal pro Woche gegeben werden. Eine solche Therapie ist möglich, wenn der Befund einer chronischen Hepatitis gesichert ist und keine Gegenanzeigen gegen die Gabe von Interferon und Ribavirin bestehen. Die Standardtherapie kann ambulant durchgeführt werden. Eine stationäre Aufnahme der Patienten ist nur bei Auftreten oder Erwartung besonderer Komplikationen erforderlich.


Durch die Kombinationstherapie von PEGInterferon plus Ribavirin konnte das dauerhafte Therapie-Ansprechen von Genotyp 1-Infektionen in internationalen Studien auf über 50 Prozent gesteigert werden. Ein dauerhafter Therapieerfolg konnte bei Patienten, die mit den HCV-Genotypen 2 und 3 infiziert sind, sogar zu über 80 Prozent erreicht werden.


Günstige Faktoren für einen voraussichtlichen Erfolg der Behandlung sind zudem eine niedrige Viruskonzentration im Serum, das Fehlen einer Leberzirrhose, eine noch kurze Erkrankungsdauer und jüngeres Alter.


Die Behandlung einer Hepatitis C sollte durch einen spezialisierten Arzt durchgeführt werden. Nebenwirkungen sollten mit dem behandelnden Arzt besprochen werden. Es sollten keine selbständigen Änderungen der Therapie vorgenommen werden.


Nebenwirkungen der Behandlung können sich als grippeähnliche Symptome wie Fieber, Kältegefühl bis zum Schüttelfrost, Kopf-, Glieder-, Gelenk- und Muskelschmerzen sowie Abgeschlagenheit, Müdigkeit und Konzentrationsstörungen äußern. Diese Symptome sind dosisabhängig und treten vor allem zu Behandlungsbeginn auf.


Neurologische Störungen, die sich als Gefühlsstörungen oder Lähmungen äußern können, sind sehr selten, müssen aber beachtet werden. Zunehmende Verstimmungszustände können ein Anlass für den Arzt sein, die Dosis zu reduzieren bzw. die Therapie abzubrechen. Eine gravierende chronische Gewichtsabnahme ist selten. Ein Teil der Patienten klagt über Haarausfall.

 

Boceprevir gegen Hepatitis C in der EU zugelassen

 

Das Virustatikum Boceprevir (Victrelis®) hat jetzt die EU-Zulassung erhalten. Es ist der erste Proteasehemmer gegen Hepatitis-C-Viren (HCV) vom Genotyp 1. Die Hartkapseln mit 200 Milligramm Wirkstoff sind zugelassen für erwachsene Patienten mit chronischer HCV-Infektion, die entweder noch keine Therapie bekommen haben oder darauf nicht ansprachen.

 

 

 

 

 

 

 

Das Medikament soll in den nächsten Tagen in die deutschen Apotheken kommen, hieß es bei einer Pressekonferenz von Hersteller MSD in München. Um der Resistenzbildung vorzubeugen, wird der Proteasehemmer immer mit der Standardtherapie (Peginterferon-α plus Ribavirin) kombiniert.

 

Boceprevir inhibiert die virale NS3-Protease des HCV-Genotyps 1 und blockiert damit dessen Replikation. Den Erfolg belegen zwei große Phase-III-Studien mit knapp 1100 therapienaiven sowie 400 erfolglos vorbehandelten Patienten, erklärte Professor Dr. Christoph Sarrazin von der Klinik für Innere Medizin, Frankfurt am Main.

 

In beiden Studien bekamen die Patienten zunächst vier Wochen lang die Standardtherapie mit Peginterferon-α-2b plus Ribavirin («Lead-in-Phase») und dann zusätzlich Placebo oder Boceprevir-Kapseln über 48 Wochen. Unter der Tripeltherapie wurden 66 bis 68 Prozent der Patienten geheilt; mit der bisherigen Standardtherapie waren es 40 Prozent der therapienaiven und 21 Prozent der vorbehandelten Patienten. Zudem gab es jeweils einen dritten Studienarm, in dem die Therapie bei frühzeitigem guten Ansprechen verkürzt wurde. Mit dieser «Response-gesteuerten Tripeltherapie» konnte die Therapie bei etwa der Hälfte der Patienten um bis zu 20 Wochen verkürzt werden, berichtete Sarrazin.

 

Die häufigsten Nebenwirkungen waren Fatigue, Anämie, Übelkeit, Kopfschmerzen und Geschmacksstörungen. Allerdings erwies sich die Anämie, definiert als Hämoglobin-Abfall um mehr als 3 mg/dl, als positives Anzeichen für den Erfolg. «Die Heilungsrate war deutlich höher bei Patienten, die anämisch wurden», berichtete Professor Dr. Michael R. Kraus von den Kreiskliniken Altötting-Burghausen. Er wies auf die große Bedeutung der Compliance hin. Die Patienten müssen, zusätzlich zur Standardtherapie, dreimal täglich je vier Kapseln Boceprevir mit fetthaltiger Nahrung einnehmen. Wenn sie die Therapiedauer abkürzen, sinken die Heilungschancen deutlich.

 

In Deutschland leben etwa 400 000 bis 500 000 Menschen mit chronischer HCV-Infektion. Mit 62 Prozent Infektionsanteil ist der Genotyp 1 am weitesten verbreitet. (bmg)

 

21.07.2011 l PZ

Foto: MSD

 


Psychische und soziale Folgen

einer Hepatitis C-Infektion Es steht außer Frage, dass eine Hepatitis C-Virus-Infektion zu erheblichen psychischen Belastungen führen kann. Bei chronisch HCV-Infizierten kann die Sorge bestehen, andere mit dem HC-Virus zu infizieren. Wer infiziert und damit potenziell infektiös ist, sollte mögliche Übertragungswege kennen, um diese meiden zu können. Das Übertragungsrisiko innerhalb der Familie kann jedoch als gering eingeschätzt werden. Eine HCV-Infektion stellt keinen Grund für einen Schwangerschaftsabbruch dar.


Die Zulassung nach einer Erkrankung an Hepatitis C zu einer Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Kindereinrichtung, Schule) kann erfolgen, sobald das Allgemeinbefinden den Besuch der Einrichtung wieder erlaubt, unabhängig davon, ob der Erreger zu diesem Zeitpunkt im Blut noch nachweisbar ist. Sinngemäß gilt dies auch für Hepatitis C-Virus-Träger (Carrier) unter den Beschäftigten oder den Kindern einer Einrichtung. Eine Ausnahme von dieser Regel stellen nur Personen mit ungewöhnlich aggressivem Verhalten (Beißen), einer Blutungsneigung oder einer generalisierten Hauterkrankung mit offenen Wunden dar. In diesen Fällen muss die Entscheidung über die Zulassung zu einer Gemeinschaftseinrichtung durch das Gesundheitsamt individuell getroffen werden.


Der Situation von HCV-infiziertem medizinischen Personal, insbesondere bei operativ tätigen Ärzten und Zahnärzten, sollte besondere Aufmerksamkeit entgegen gebracht werden. Für HCV-positive Beschäftigte sollte über die Art des Einsatzes in jedem einzelnen Fall nach Maßgabe der einschlägigen Empfehlungen vor Ort entschieden werden.


In jedem Fall sollten sich chronisch infizierte Patienten über die Therapiemöglichkeiten, die Ursachen der Infektion und die Prognose ihrer Erkrankung eingehend durch ihren behandelnden oder einen anderen spezialisierten Arzt ihres Vertrauens genau aufklären lassen.


Gesetzliche Regelungen

Seit dem 1.1.2001 gibt es mit dem Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine namentliche Meldepflicht für alle erstmalig diagnostizierten Hepatitis C-Infektionen. Meldepflichtig ist nach § 6 der behandelnde Arzt und nach § 7 des IfSG die Untersuchungseinrichtung (Labor), die den positiven Virusbefund erstellt hat. Die Meldung erfolgt an das örtliche Gesundheitsamt. Ziel der Meldepflicht ist, neben der Überwachung von Häufigkeiten des Auftretens und geographischer Verteilung, auch die Identifizierung möglicher Infektionsquellen, um die Verbreitung des Erregers zu verhindern.

 

 

 

Neueste (2014) Informationen zum Thema Hepatitis C Therapie finden Sie unter folgendem Link des Robert Koch Institutes Berlin:

http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_HepatitisC.htmlI

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