Anwendungsbereich
Schweißarbeitsplätze, bei denen die Luftgrenzwerte bestimmter Gefahrstoffe (z.B.
Blei, Chrom-VI-Verbindungen, Nickel) überschritten werden könnten.
Personenkreis
Personen mit Schweißrauchkontakt
Untersuchungen
Atemwegsbezogene Anamnese, Röntgenaufnahme des Thorax, Spirometrie
Nachuntersuchungen
alle 3 Jahre
Erstuntersuchungen sind vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen. Für Nachuntersuchungen
gelten in der Regel die nachstehend genannten Fristen:
Untersuchungsarten, Fristen
Erstuntersuchung Vor Aufnahme einer Tätigkeit
Erste Nachuntersuchung Nach 36 Monaten
Weitere Nachuntersuchungen Nach 36 Monaten und bei Beendigung der Tätigkeit*
Vorzeitige Nachuntersuchung • Nach mehrwöchiger Erkrankung oder körperlicher Beeinträchtigung,
die Anlass zu Bedenken gegen die Fortsetzung der
Tätigkeit geben könnte (insbesondere Beschwerden, die auf eine
Bronchial- oder Lungenerkrankung hindeuten)
• Nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen (z. B. bei befristeten
gesundheitlichen Bedenken)
• Auf Wunsch eines Beschäftigten, der einen ursächlichen Zusammenhang
zwischen seiner Erkrankung und seiner Tätigkeit am
Arbeitsplatz vermutet
• Bei Aluminiumschweißrauchexposition zusätzlich spätestens
binnen 3 Monaten, wenn der BAT-Wert von 200 μg Aluminium/
l Urin überschritten war und aufgrund ungünstiger Expositionsbedingungen
(z. B. Schweißen in engen Räumen) ein rascher
Anstieg der Aluminiumbelastung möglich ist
* Nachuntersuchungen bei Beendigung der Tätigkeit sind anzubieten, wenn während der Tätigkeit Pflichtuntersuchungen
erforderlich waren bzw. Untersuchungen angeboten werden mussten.
Die Vorsorgeuntersuchungen sind von einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung
„Arbeitsmedizin“ oder Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ entsprechend dem
Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
G 39 „Schweißrauche“ durchzuführen.
Arbeitssicherheit
Metall-Inertgasschweißen (MIG) mit Massivdrahtelektroden
Zum Metall-Inertgasschweißen (MIG) wird
- inert wirkendes Schutzgas oder Schutzgasgemische (z. B. Argon, Helium) eingesetzt,
- die Drahtelektrode von der Spule dem Brenner zugeführt.
Die Massivdrahtelektroden
- bestehen weit überwiegend aus Nickelbasis- oder Aluminiumwerkstoffen,
- sind auf der Verpackung der Drahtrolle mit Hinweisen auf Hersteller/Lieferer, Handelsname, Norm - bei Nickel und Nickelbasiswerkstoffen auch auf die Gefährdung durch Schweißrauche - versehen.
Zu beachten sind nickelhaltige Werkstoffe wie Inconel, Nimonic und Hastalloy. Nickelbasiswerkstoffe werden auch zum Gußeisenschweißen und zur Formenreparatur eingesetzt.
Wesentliche Gefahren
Als wesentliche Gefahren sind zu beachten:
- Elektrischer Strom,
- optische Strahlung,
- Schadstoffe (Rauche, Gase).
Elektrischer Strom
Schweißstrom kann im Fehlerfalle Teile des menschlichen Körpers durchströmen. Abhängig von Stromart, Stromstärke, Stromweg und Einwirkdauer führt dies zu
- Muskelverkrampfungen,
- Herzrhythmusstörungen,
- Herzstillstand bzw. Herzkammerflimmern.
Stromstärke = Spannung / Elektrischer Widerstand
Deshalb:
Spannung niedrig halten, also als höchste Leerlaufspannung bei Schweißstromquellen für Normalbetrieb
- bei Gleichstrom: 113 V Scheitelwert, oder
- bei Wechselstrom: 113 V Scheitelwert und 80 V Effektivwert.
Elektrischen Widerstand (Isolierung) hoch halten, also
- Leder-Stulpenhandschuhe (DIN 4841-4) an beiden Händen und
- Schuhe mit unbeschädigten Gummisohlen (empfohlen: Sicherheitsschuhe nach EN 345).
Beim Abkneifen der Drahtenden trockene Handschuhe benutzen. Wechseln von Drahtelektroden nur in spannungsfreiem Zustand. Vor Arbeiten am Schutzgasbrenner Stromquelle und Drahtvorschub sicher abschalten.
Schweißstromrückleitungen müssen
- isoliert sein,
- am Werkstück oder an der Werkstückauflage gut leitend angeschlossen sein,
- direkt und übersichtlich geführt sein.
Achtung beim Schweißen unter erhöhter elektrischer Gefährdung (also in Zwangslagen) ! Siehe besondere Bemerkungen.
Zusätzlich drohen Gefahren durch
- Funken und Spritzer,
- Stichverletzungen der Hände durch Drahtenden.
Optische Strahlung
Der Lichtbogen erzeugt starke Strahlung im ultravioletten, sichtbaren und infraroten Bereich. Mögliche Folgen für die Augen:
- Starke Blendung und
- "Verblitzen" = schmerzhafte Augenentzündung.
Deshalb Schutzschirm schon vor dem Zünden vor die Augen ziehen.
Ungeschützte Haut wird durch starke ultraviolette Strahlung gefährdet ("Sonnenbrand"}.
Schutz bieten:
- Schweißerschutzanzug (EN 470} oder andere geschlossene Arbeitskleidung mit Lederschürze,
- Leder-Stulpenhandschuhe (DIN 4841-4} an beiden Händen,
- Schweißerschutzschirm (EN 166 und EN 175} mit Schweißerschutzfilter (EN 166 und EN 169} (Schutzstufe 10 bis 15, je nach Stromstärke, mit entsprechender Aufschrift}.
Beispiel:
Schadstoffe
Rauchförmige Schadstoffe entstehen aus den Massivdrahtelektroden und in geringem Maße auch aus dem Grundwerkstoff. Beim Einsatz nickelhaltiger Elektroden entstehen Nickeloxide in möglicherweise kritischen Konzentrationen, daneben je nach Werkstoff auch Verbindungen mit Eisen, Kupfer, Chrom und anderen Metallen. Das MIG-Schweißen von Aluminiumwerkstoffen erzeugt Aluminiumoxid in möglicherweise hohen Konzentrationen.
- Nickeloxid kann Krebs erzeugen (TRK: 0,5 mg/m3),
- Aluminiumoxid im Schweißrauch gilt als ungiftig, aber lungenbelastend (MAK: 6 mg/m3) .
Als gasförmiger Schadstoff ist Ozon zu beachten, das sich durch die UV-Strahlung bildet, insbesondere wenn Aluminium-Silizium oder Reinaluminium als Schweißzusatz benutzt wird.
- Ozon ist giftig (MAK: 0, 1 ml/m3).
Bei Verwendung mancher Schweißsprays ( = Antihaftmittel) können giftige Gase entstehen.
Deshalb sollen Schweißsprays nur auf den Brenner (also in kleinen Mengen), nicht jedoch auf das Werkstück (also großflächig) aufgesprüht werden.
Achtung beim Schweißen beschichteter Werkstoffe! Siehe besondere Bemerkungen.
Was ist zu tun, damit der Schweißer dennoch sicher arbeiten kann?
Vom Elektrodenhersteller empfohlene Schweißparameter (Schweißstromstärke, Schweißspannung, Schutzgasmenge) einhalten.
Werkstück möglichst so positionieren, dass sich der Schweißer nicht über die Schweißstelle beugen muss.
Wenn möglich, beim Handschweißen von Nickel und Nickelbasiswerkstoffen: Wolfram-Inertgas-Schweißen (WIG) statt MIG-Schweißen, weil WIG wesentlich weniger Schadstoffe erzeugt.
An ortsfesten Arbeitsplätzen reicht technische Raumlüftung meist nicht aus. Absaugung der Schadstoffe im Entstehungsbereich ist notwendig. Dabei kommt es auf möglichst vollständige Erfassung an. Also geringer Abstand zwischen Erfassungselement und Schweißstelle.
Bei flexiblen Absaugeinrichtungen bedeutet das: Ständiges Nachführen des Erfassungselementes! Ideal ist dies möglich durch den Einsatz von Schutzgasbrennern mit integrierter Absaugung.
Bei Schweißarbeiten an wechselnden Stellen im Betrieb oder auf Montage: Mobile Schweißrauch-Absauggeräte anstelle ortsfester Absaugeinrichtungen. Zum Schweißen mit nickelhaitigen Elektroden müssen diese Absauggeräte mit Abscheidern der Schweißrauch-Klasse W 3 ausgerüstet sein. Entsprechendes BIA-Prüfzeugnis ist erforderlich. Empfehlung: Geräte mit GS-Zeichen ( = Geprüfte Sicherheit) .
Sind Absaugeinrichtungen nicht einsetzbar oder nicht ausreichend, empfiehlt sich die Benutzung von Atemschutzhauben oder -helmen nach
EN 146 mit Partikelfilter. Bei AI-Elektroden können auch filtrierende Halbmasken nach EN 149 eingesetzt werden.
Schon der normgerechte Schweißerschutzschirm verringert die Schadstoffbelastung: Schirmunterkante eng an der Brust anliegend.
Für Schweißer, die mit Nickel oder Nickelbasiswerkstoffen arbeiten, sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz G 38 und Auswahlkriterien BGI 504-38 "Nickel oder seine Verbindungen" vorgeschrieben. Ausnahmen sind nur bei sehr niedriger Belastung möglich. Siehe Faltblatt 12.
Daneben müssen MIG-Schweißer, die bei nicht ausreichender Lüftung/Absaugung arbeiten, nach Grundsatz G 39 und Auswahlkriterien BGI 504-39 "Schweißrauche" arbeitsmedizinisch untersucht werden.
Allgemein gilt:
- Nur einwandfreies Gerät verwenden,
- keine Manipulation vornehmen,
- für regelmäßige Instandhaltung sorgen.
Erstellt von der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund
in Zusammenarbeit mit dem DVS
übertragen m.kas Schweißtechnische Kursstätte Hameln 2001
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| Gesundheitsgefahren durch Schweißarbeiten Schweißarbeiten können aus verschiedenen Gründen eine Belastung für die Gesundheit darstellen: 1.. Staubbelastung durch Schweißrauche 2. Inhalation von Gasen (Kohlenmonoxid, Ozon) oder Metalloxyd-rauchen 3. UV-Strahlung 4. Lärm 5. Zwangshaltungen 6. klimatische Belastung z.B. Hitzestau durch Schutzkleidung 7. Stress durch Monotomie und Isolation Die Belastungen sind natürlich von den eingesetzten Schweißverfahren und Materalien abhängig und außerordentlich komplex. Ich kann in folgenden nur einige besonders wichtige und beispielhafte Gesundheitsbelastungen näher erläutern und Schutzmaßnahmen nennen: 1. Die wesentliche Gesundheitsgefahr geht regelmäßig von den Zusatzwerkstoffen aus (z.B. Stabelektroden beim Lichtbogenhandschweißen) und fast nicht vom verarbeiteten Grundwerkstoff. Auch Verunreinigungen durch Schmierstoffreste, oder bestimmte Entfettungsmittel können Reizgase entstehen lassen. Chrom und Nickel sind wegen erhöhter Krebsgefahr ein besonderes Problem, aber nur wenn z.B. in den Stabelektroden vorhanden und nicht beim Schweißen von Edelstahlwerkstoffen. 2. Raucher unter den Schweißern haben sowohl in Richtung Bronchitis als auch Lungenkrebs ein erhöhtes Risiko („potenzierter“ Affekt d. h. mehr als die Summe vom Rauchen allein plus Schweißen allein) 3. UV-Strahlen sind für das „Verblitzen“ der Augen (d.h. „Wunde“ auf der Hornhaut) und sonnenbrandähnliche Effekte an unbedeckten Hautstellen verantwortlich und sind ein Risiko für Entstehung von Hautkrebs. Wärmestrahlung (Infrarot) kann am ungeschützten Auge einen grauen Star hervorrufen. 4. Durch gute Schulung und optimalen Einsatz ovn Schutzkleidung, Schutzschild, Absaugung etc. können die Belastungen minimiert werden. 5. Die wesentliche oder spezifische Gefährdung für einige Schweißverfahren ist aus folgender Tabelle ersichtlich: Verfahren | Gefahrstoff | Zielorgan | Gefahr | Elektroschweißen mit Elektroden (Licht- bogenschweißen) | z.B. Chrom, Nickel u.andere Stoffe ausElektroden | Bronchien, Lunge, Nase | + + + | Aluminium | Alustaub | Lunge | + + | Thermische Trennverfahren z.B. Plasmaschneiden | Rauche u.a mit Chrom, Nickel, Lärm, Ozon | Lunge, Ohren | ( + + +) meist gute Absaugmöglichkeit | MAG | Chrom, evt. Nickel, Ozon | Bronchien, Lunge | + + | MIG | Ozon | Luftwege | + | WIG | (Ozon) | Luftwege | (+) | Arbeitnehmer, die Schweißtätigkeiten durchführen sind nach festgelgeten Auswahlkriterien regelmäßig nach bestimmten Grundsätzen durch einen dazu ermächtigten Arzt zu untersuchen, meist G 39 (Schweißrauche) evtl. auch G 15 (Chrom ) G 38 (Nickel) Die neue Gefahrstoffverordnung ( 1.1.2005) sieht zumindestens ein Untersuchungsangebot an alle Mitarbeiter vor, die Schweißarbeiten ausführen. Ab einer bestimmten Höhe der Schweißrauchbelastung ist die Untersuchung verpflichtend. Dabei werden vor allem Veränderungen der Luftwege und Lungen ins Auge gefasst und der Mitarbeiter entsprechend beraten, wenn besondere Gefährdungen vorliegen. Allen, die regelmäßig schweißen, ist - wie generell allen älteren Personen - eine Schutzimpfung gegen Pneumokokken zu empfehlen, die gegen eine bestimmte Art von Lungenentzündung schützt.
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