Dr. Joachim Selle
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G 41 Arbeiten mit Absturzgefahr

1 Anwendungsbereich
  Dieser Grundsatz gibt Anhaltspunkte für gezielte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, um Gesundheitsstörungen (insbesondere Gleichgewichtsstörungen), die zu einer erhöhten Absturzgefahr führen können (siehe 6.1), frühzeitig zu erkennen.
Hinweise für die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises geben die Auswahlkriterien für die arbeitsmedizinische Vorsorge (ZH 1/600.41).

2 Untersuchungsarten
   
2.1 Erstuntersuchung
  vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Absturzgefahr

2.2 Nachuntersuchungen
  während dieser Tätigkeit

2.3 Nachgehende Untersuchungen
  entfällt

3 Erstuntersuchung
 
3.1 Allgemeine Untersuchung
 
3.1.1 Feststellung der Vorgeschichte
  (allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden)
- Herzrhythmusstörungen, Herzinsuffizienz, Zustand nach Herzinfarkt
- Kopf-Hals-Trauma, Verkehrs-, Arbeits-, Sport, Hausunfall
- Nierenerkrankungen
- Diabetes mellitus
Neurologische Erkrankungen
- Psychiatrische Erkrankungen
- Pharmaka oder Genußmittel, Medikamente mit sedativer (Neben-)Wirkung, Diuretika, aminoglycosidische Antibiotika, Antivertiginosa, Alkohol, Suchtmittel
- Sehstörungen: Unschärfe, Doppelbilder, Bewegungseindrücke, Blindheit
- Schwindelsymptome: Schwankschwindel, Liftgefühl, Drehgefühl, Fallneigung, Schwarz-Werdenvor-Augen, Unsicherheit
- Vegetative Symptome: Schweißausbruch, Übelkeit, Würgen, Erbrechen, Kollaps
- Auslösung: Kinetose-Schiff, Flugzeug, Bahn, Auto, Kopfdrehen, Bücken, Aufstehen, Blickwendung
- Dauer der Beschwerden: seit Stunden, seit Tagen, seit Wochen, seit Monaten, seit Jahren, seit Jahrzehnten
-Dauer des einzelnen Anfalls: 1 bis 2 Sekunden, Minuten, Stunden, Tage, Wochen, Monate, langdauernd gleichmäßig, an- und abschwellend andauernd
- Ohrensymptome: Ohrensausen, Hörverminderung, Taubheit, Zustand nach Ohr-Operation
- Zeichen sonstiger Hirnnerven-Störungen:
- Geruch: Anosmie, Parosmie
- Geschmack: Ageusie, Parageusie
- Trigeminuszeichen
- Facialisparese: peripher zentral

3.1.2 Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit
  besonders zu achten auf Gleichgewichts- und Bewußtseinsstörungen sowie Störungen des Bewegungsapparates

3.1.3 Urinstatus
  (Mehrfachteststreifen: Eiweiß, Zucker, Gallenfarbstoffe, Blut)

3.2 Spezielle Untersuchung
 
3.2.1 erforderlich
  - Prüfung der Kopf-Körper-Gleichgewichtsfunktion unter Einschluß des Stehversuches nach Romberg und des Tretversuches nach Unterberger/Fukuda (jeweils 1 Minute) - nach Möglichkeit mit fotooptischer Aufzeichnung durch Cranio-Corpo-Graphie (CCG)
- Überprüfung des Sehvermögens
- Überprüfung des Hörvermögens
- Ergometrie ab 40. Lebensjahr bzw. bei erheblich körperlich belastender Tätigkeit und/oder in unklaren Fällen

3.2.2 erwünscht
  - Stoffwechseluntersuchungen (Blutzucker, y-GT; Kreatinin)
- Blutbild, zumindest Hämoglobinbestimmung

3.2.3 bei unklaren Fällen
  - z. B. Verdacht auf Dissimulation bzw. psychogenen Schwindel fünffaches CCG mit jeweils einminütigen Intervallen

3.2.4 bei entsprechenden Befunden können weiterführende Untersuchungen durch Arzte des jeweils in Frage kommenden Gebietes angezeigt sein
  - Psychiatrische oder neurologische Untersuchung
Neurootologische Nystagmus-Untersuchung mit Hilfe des Elektronystagmogrammes zur Feststellung der monauralen und/oder monokulären Reaktionsleistung, wenn Schwindelbeschwerden bei unauffälligem CCG bestehen

3.3 Arbeitsmedizinische Kriterien
 
3.3.1 gesundheitliche Bedenken
 
3.3.1.1 dauernde gesundheitliche Bedenken
  Personen mit
- Tretversuchs-Lateralschwankungen ab 20 cm oder einer Seitenabweichung weiter als 800 nach rechts und 700 nach links
- Stehversuchs-Längsschwankungen ab 12 cm und/oder Stehversuchs-Querschwankungen ab 10 cm
- chronischen Schwindelanfällen mit schweren elektronystagmographisch nachweisbaren vestibulooculären oder retinooculären Augenbewegsstörungen
(Wegen der besonderen Beschaffenheit des menschlichen Gleichgewichtsfunktionssystems besteht die Möglichkeit des Ausgleichs einer Störung. In besonders gelagerten Fällen kann daher eine erneute Überprüfung in einjährigem Abstand angezeigt sein. Nach vier Jahren ist eine Besserung in der Regel nicht mehr zu erwarten.)
Personen mit
- erheblicher Einschränkung der Beweglichkeit, Verlust oder Herabsetzung der groben Kraft einer für die Durchführung der Tätigkeit wichtigen Gliedmaße
- Erkrankungen oder Veränderungen des Herzens oder des Kreislaufs mit Einschränkung der Leistungs- oder Regulationsfähigkeit, Blutdruckveränderungen stärkeren Grades, Zustand nach Herzinfarkt
- Anfallsleiden jeglicher Ursache
- Stoffwechselkrankheiten, insbesondere medikamentös zu behandelnder Diabetes mellitus
- Störungen der Drüsen mit innerer Sekretion, insbesondere der Schilddrüse, der Epithelkörperchen oder der Nebennieren
- Sehvermögen unter 0,5-1 ,0; 0,7-07, mit oder ohne Sehhilfe
- Einschränkungen des normalen Gesichtsfeldes beiderseits bei orientierender Prüfung ohne Gerät
- Hörvermögen unter 3 m Umgangssprache beiderseits
- Gemüts- oder Geisteskrankheiten, auch wenn diese abgeklungen sind, jedoch ein Rückfall nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann, abnormer Wesensart oder abnormen Verhaltensweisen erheblichen Grades, Schwachsinn
- Alkohol-, Suchtmittel-, Medikamenten-Abhängigkeit

3.3.1.2 befristete gesundheitliche Bedenken
  Personen mit den unter 3.3.1.1 genannten Erkrankungen oder Funktionsstörungen, soweit eine Wiederherstellung oder ausreichende Besserung zu erwarten ist
(Klammerzusatz in 3.3.1.1. beachten)

3.3.2 keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen
  Personen mit den unter 3.3.1.1 genannten Erkrankungen oder Funktionsstörungen, wenn unter Berücksichtigung besonderer Voraussetzungen - z. B. verkürzte Nachuntersuchungsfristen, spezifische Auflagen - nicht zu befürchten ist, daß sie sich selbst oder Dritte gefährden

3.3.3 keine gesundheitlichen Bedenken
  alle anderen Personen, soweit kein Beschäftigungsverbot besteht (siehe 6.3.3)

4 Nachuntersuchungen
 
4.1 Nachuntersuchungsfristen
 
4.1.1 erste und weitere Nachuntersuchungen
  bis zum 25. Lebensjahr 36 Monate
vom 25. bis zum 50. Lebensjahr 24-36 Monate
über dem 50. Lebensjahr 12-15 Monate

4.1.2 vorzeitige Nachuntersuchung
  - nach mehrwöchiger Erkrankung oder körperlicher Beeinträchtigung, die Anlaß zu Bedenken gegen eine Weiterbeschäftigung gibt
- nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen (z. B. bei befristeten gesundheitlichen Bedenken)
- auf Wunsch eines Arbeitnehmers, der gesundheitliche Bedenken gegen die Fortführung seiner Tätigkeit mit Absturzgefahr hat
- wenn Hinweise auftreten, die aus anderen Gründen Anlaß zu Bedenken gegen eine Weiterbeschäftigung geben

4.2 Allgemeine Untersuchung
 
4.2.1 Zwischenanamnese (einschließlich Arbeitsanamnese)
  siehe 3.1.1

4.2.2 Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit
  besonders zu achten auf Gleichgewichts- und Bewußtseinsstörungen sowie Störungen des Bewegungsapparates

4.2.3 Urinstatus
  siehe 3.1.3

4.3 Spezielle Untersuchung
  siehe 3.2

4.4 Arbeitsmedizinische Kriterien
  siehe 3.3

5 Nachgehende Untersuchungen
  entfällt

6 Ergänzende Hinweise
 
6.1 Menschliches Gleichgewicht
  Das menschliche Gleichgewicht findet seine Orientierung im Raum mittels der Schwerkraftinformation über die Vestibularisrezeptoren in beiden Innenohren, mittels der visuellen Umweltinformation über beide Augen und schließlich durch die propriozeptiv wahrgenommene Stellungsregelung des Körpers. Das Zusammenspiel dieser drei Sinne nennt man auch die Gleichgewichtstrias. Die Ebenen des Vestibularsystems sind optimal horizontal und vertikal eingestellt, wenn Kopf und Blick 30 Grad nach vorne geneigt sind. Dann ist ein etwa 3 Meter vor dem normalen Erwachsenen auf der Ebene liegender Punkt der visuelle Stabilisierungspunkt.

6.2 Vorkommen und Gefahrenquellen
  Erhöhte Absturzgefahr ist insbesondere für die unten genannten oder mit ihnen vergleichbaren Betriebsarten, Arbeitsplätze oder Tätigkeiten anzunehmen.
- Freileitungen und Fahrleitungen
- Antennenanlagen
- Brücken, Mosten, Türme, Schornsteine
- Flutlichtanlagen
-Auf- und Abbau freitragender Konstruktionen (z. B. Montage im Stahlbau, Stahlbetonfertigteilbau, Holzbau)
- Schächte und Blindschächte im Bergbau
- Gerüstbauarbeiten
Bei diesen Tätigkeiten kommt es vor, daß Versicherte beim Standortwechsel kurzzeitig nicht durch Sicherheitsgeschirre gegen Absturz geschützt sind. Dabei würde sich die Absturzgefahr für die Versicherten erheblich erhöhen, die die in 3.3.1.1 genannten Erkrankungen oder Funktionsstörungen aufweisen.
Eine erhöhte Absturzgefahr ist an den oben genannten Arbeitsplätzen nicht anzunehmen, wenn Versicherte durch technische Maßnahmen (Geländer, Seitenschutz, Wände usw.) oder Sicherheitsgeschirre ständig gesichert sind. Erhöhte Absturzgefahr ist außerdem nicht anzunehmen, wenn Versicherte aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften keiner Sicherung bedürfen.

6.3 Rechtsgrundlagen
 
6.3.1 Rechtsgrundlagen für spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  § 7 UVV "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (VBG 1 00)
§ 11 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

6.3.2 Berufskrankheit
  entfällt

6.3.3 Beschäftigungsverbote
  § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) i.d.F vom 24.2.97 (BGBI. IS. 311)

6.4 Bemerkungen
  Mit Hilfe der Cranio-Corpo-Graphie (CCG), einem fotooptischen Aufzeichnungsverfahren der Kopf- und Schulterbewegungen auf einem Sofortbild mit eingeblendetem oder überlagertem Normbereich, läßt sich die Kopf-Körper-Schwankung objektiv und quantitativ registrieren und unmittelbar auswerten.
Der aufrecht stehende bzw. tretende oder schreitende Mensch zeichnet sich durch Bewegungsmuster von Kopf und Schulter aus. Diese Bewegungsmuster kommen unter dem unmittelbaren Einfluß des Gleichgewichtsapparates zustande. Durch Leuchtmarken können diese funktionellen Bewegungsmuster in Leuchtspuren umgesetzt und fotografisch aufgezeichnet werden. Um die visuelle Orientierung auszuschalten, soll der Untersuchte die Augen schließen oder - noch besser - während des Versuches eine Maske vor den Augen tragen. Unter den zahlreichen Meßparametern haben sich zwei als besonders aussagekräftig erwiesen. Diese klinisch bedeutsamen Auswerteparameter sind die Lateralschwankungsbreite des Körpers während jedes einzelnen Schrittes (seitliches Hin- und Herschwanken des Körpers während jedes einzelnen Schrittes) und die anguläre Deviation während des Tretens von 80 Schritten auf der Stelle (Seitenabweichung von der Geradeausrichtung).


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