Bildschirmarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, bei denen als bestimmendes Element ein Bildschirm als Arbeitsinstrument eingesetzt wird.
Eine Reihe von gesundheitlichen Beschwerden kann durch die Bildschirmtätigkeit verursacht werden.
Als arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung dient der von den Berufsgenossenschaften empfohlene Untersuchungsgrundsatz G37, dessen Ziel die Erfassung gesundheitlicher Beschwerden durch die Bildschirmtätigkeit ist (asthenopische, orthopädische und neurologische Beschwerden, ergonomische Aspekte).
Die Untersuchung ist freiwillig und wird vom Arbeitgeber Mitarbeitern mit mindestens 2 Stunden täglicher Bildschirmtätigkeit angeboten.
Bei Beschäftigten unter 40 Jahre wird die Untersuchung alle 5 Jahre, bei Mitarbeitern über 40 Jahre alle 3 Jahre empfohlen.
Bestandteil der Untersuchung ist ein Sehtest, der zur Erkennung einer Sehminderung dient. Werden die Mindestanforderungen hinsichtlich der Sehschärfe nicht erreicht, erfolgt die Empfehlung zur augenärztlichen Kontrolle.
In der Regel ist eine Korrektur der Sehschärfe mit einer Universalbrille möglich.
Bei einzelnen Mitarbeitern (vorwiegend ältere Beschäftigte ab dem 50. Lebensjahr) kann jedoch eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich werden, die dann vom Arbeitgeber bezahlt wird.