"Händehygiene: Händewaschen"
Durch das Waschen der Hände wird auf mechanischem Wege eine Keimverminderung erreicht, wobei die Reduktionsrate beim Waschen wesentlich niedriger ist als bei der Händedesinfektion.
Die Hände sind zu waschen:
· bei Dienstbeginn/-ende,
· bei sichtbarer Verschmutzung,
· vor den Mahlzeiten,
· nach jedem Toilettenbesuch,
· nach Niesen, Naseputzen oder Husten.
Stark verschmutzte Hände
Sichtbare Kontaminationen werden zunächst mit einem Desinfektionsmittel getränkten Einmalhandtuch entfernt. Stark verschmutze Hände werden dann vorsichtig abgespült und danach erst gewaschen, wobei darauf zu achten ist, dass weder die Umgebung noch die Bekleidung bespritzt werden (z.B. bei Kontamination mit Blut). Ggf. wird der Kontaminationsbereich danach desinfiziert und der Kittel gewechselt. Im Anschluss sind die Hände zu desinfizieren.
Die Seifenpräparate sind dem Wandspender zu entnehmen, das Verwenden von Stückseife ist verboten. Zum Händetrocknen dürfen nur Einmalhandtücher, keinesfalls Stoffhandtücher für den Gemeinschaftsgebrauch, verwendet werden.
"Händehygiene:Hautpflege" XE "Hautpflege"
Durch zu häufiges Händewaschen wird die Haut trocken, rissig und spröde. Sind die Hände erst auf diese Art geschädigt, lassen sie sich nur schwer desinfizieren bzw. eine erforderliche Desinfektion wird wegen der dann zu befürchtenden Schmerzen erst gar nicht mehr durchgeführt.
Wichtiger Bestandteil der Händehygiene ist daher die mehrmals täglich durchzuführende Hautpflege mit Fettcremes und Lotionen aus der Tube oder dem Spender. Gemeinschaftsdosen sind wegen der Kontaminationsgefahr verboten.
Treten beim Personal Unverträglichkeitsreaktionen auf ein Händedesinfektionsmittel auf, so ist zunächst auf ein anderes Präparat auszuweichen. Bleibt dieser Versuch erfolglos, so ist der Personalarzt aufzusuchen, der das weitere Vorgehen koordiniert (Hautarzt etc.).
Einzelheiten zum Hautschutz sind in dem gesonderten Hautschutzplan geregelt .
Siehe Richtlininien zum Händewaschen unter dem folgenden Link: Händehygiene .